Die Vignettenpflicht gilt fuer alle Kraftfahrzeuge bis einschl. 3,5 t hoechstem zulaessigem Gesamtgewicht.
Nein, nur der PKW (hzGG nicht mehr als 3,5 t) selbst braucht eine Vignette.
Im Interesse der Verkehrssicherheit, sollte tunlichst neben der jeweils gueltigen Vignette hoechstens eine zweite oesterreichische Vignette am Fahrzeug angebracht sein.
Nein, die Vignettenpflicht gilt ab der Staatsgrenze.
Ja, saemtliche Park- und Rastplaetze - auch wenn sie mittels Bundesstrasse erreicht werden koennen - unterliegen seit 1.4.2002 der Vignettenpflicht.
Kraftfahrzeuge mit drei Raedern (Trikes) sowie Quads gelten als mehrspurige Kfz und fallen somit in die Kategorie B.
Fuer den Beiwagen brauchen Sie gar keine Vignette, nur fuer das Motorrad selbst.
Es sind dies die Nordbruecke und die Praterbruecke.
bei Scheibenbruch (naehere Infos
hier klicken)
Grundsaetzlich nein, da laut dem derzeit gueltigen BMG kein Ersatz in diesem Fall vorgesehen ist. Der Kunde hat jedoch die Moeglichkeit ein Kulanzansuchen an die ASFINAG- Salzburg, z.Hd. Frau Gusenbauer, Alpenstrasse 94, 5020 Salzburg zu stellen.
Ja. Die Einhaltung der Vignettenpflicht wird von Gendarmerie, Polizei und Zoll ueberwacht.
Nein, eine einmal gekaufte Vignette wird von der ASALIS GmbH nicht zurueckgenommen. Die Kaufentscheidung und die Disposition ueber den Vignettentyp liegen beim Kaeufer.
Ja. Im Preis sind 20 % oesterreichische Mehrwertsteuer enthalten.